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News · 3 min

EU AI Act: Was Unternehmen jetzt beachten sollten

Der EU AI Act regelt den Einsatz künstlicher Intelligenz in der EU. Für KMU heißt das vor allem: Nutzung kontrollieren, dokumentieren und Mitarbeiter informieren – nicht pauschal auf KI verzichten.

Der EU AI Act regelt den Einsatz künstlicher Intelligenz innerhalb der Europäischen Union. Die Anforderungen richten sich nach dem Risiko und dem konkreten Einsatzzweck eines KI-Systems.

Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet das nicht, dass der Einsatz von ChatGPT, Copilot oder anderen KI-Werkzeugen grundsätzlich problematisch ist. Unternehmen sollten die Nutzung jedoch kontrollieren, dokumentieren und ihre Mitarbeiter entsprechend informieren.

Die wichtigsten Fristen

  • 1. August 2024: Der EU AI Act ist in Kraft getreten.
  • Seit 2. Februar 2025: Verbotene KI-Praktiken dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Unternehmen müssen außerdem für eine angemessene KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter sorgen.
  • Seit 2. August 2025: Es gelten besondere Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle.
  • Ab 2. August 2026: Weitere zentrale Vorschriften des AI Act gelten, darunter Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte.
  • Ab 2. August 2027: Weitere Anforderungen für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme treten in Kraft.

Die konkreten Termine können je nach Art und Einsatzbereich des KI-Systems abweichen. Die EU-Kommission stellt hierzu einen aktuellen Zeitplan bereit.

Was Unternehmen praktisch tun sollten

Unternehmen sollten zunächst erfassen, welche KI-Werkzeuge im Betrieb verwendet werden und wofür sie eingesetzt werden.

Besonders wichtig sind folgende Punkte:

  • Mitarbeiter im sicheren Umgang mit KI schulen
  • keine vertraulichen oder personenbezogenen Daten ungeprüft eingeben
  • KI-Ergebnisse vor der Verwendung menschlich kontrollieren
  • nur freigegebene KI-Werkzeuge einsetzen
  • Verantwortlichkeiten und interne Regeln festlegen
  • Kunden deutlich informieren, wenn sie mit einem KI-Chatbot kommunizieren
  • Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte bei KI-generierten Inhalten prüfen

Nicht jeder mit KI unterstützte Text oder jedes KI-generierte Bild muss automatisch gekennzeichnet werden. Transparenzpflichten gelten vor allem für bestimmte Systeme und Inhalte, beispielsweise KI-Chatbots, Deepfakes oder manipulierte Medien. Der konkrete Anwendungsfall muss jeweils geprüft werden.

KI-generierte Inhalte und Urheberrecht

Auch bei Bildern, Texten, Videos oder Programmcodes aus KI-Systemen sollten Unternehmen nicht automatisch davon ausgehen, dass diese uneingeschränkt verwendet werden dürfen.

Vor der Veröffentlichung sollten insbesondere die Nutzungsbedingungen des Anbieters sowie mögliche Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte geprüft werden. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum – EUIPO – stellt hierzu weiterführende Informationen bereit.

Weiterführende Quellen

Stand: 27. Juli 2026

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Übersicht und ersetzt keine rechtliche Beratung.

Die dargestellten Grundfristen entsprechen dem aktuellen Zeitplan der EU-Kommission. Die KI-Kompetenzpflicht gilt bereits seit dem 2. Februar 2025; die behördliche Überwachung beginnt mit der breiteren Anwendbarkeit ab August 2026.

Die EUIPO-Studie ist als weiterführende Quelle sinnvoll, sollte aber nicht als verbindliche Rechtsauskunft verstanden werden. Sie untersucht die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen generativer KI aus Sicht des EU-Urheberrechts.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.

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