Der EU AI Act regelt den Einsatz künstlicher Intelligenz innerhalb der Europäischen Union. Die Anforderungen richten sich nach dem Risiko und dem konkreten Einsatzzweck eines KI-Systems.
Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet das nicht, dass der Einsatz von ChatGPT, Copilot oder anderen KI-Werkzeugen grundsätzlich problematisch ist. Unternehmen sollten die Nutzung jedoch kontrollieren, dokumentieren und ihre Mitarbeiter entsprechend informieren.
Die wichtigsten Fristen
- 1. August 2024: Der EU AI Act ist in Kraft getreten.
- Seit 2. Februar 2025: Verbotene KI-Praktiken dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Unternehmen müssen außerdem für eine angemessene KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter sorgen.
- Seit 2. August 2025: Es gelten besondere Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle.
- Ab 2. August 2026: Weitere zentrale Vorschriften des AI Act gelten, darunter Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte.
- Ab 2. August 2027: Weitere Anforderungen für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme treten in Kraft.
Die konkreten Termine können je nach Art und Einsatzbereich des KI-Systems abweichen. Die EU-Kommission stellt hierzu einen aktuellen Zeitplan bereit.
Was Unternehmen praktisch tun sollten
Unternehmen sollten zunächst erfassen, welche KI-Werkzeuge im Betrieb verwendet werden und wofür sie eingesetzt werden.
Besonders wichtig sind folgende Punkte:
- Mitarbeiter im sicheren Umgang mit KI schulen
- keine vertraulichen oder personenbezogenen Daten ungeprüft eingeben
- KI-Ergebnisse vor der Verwendung menschlich kontrollieren
- nur freigegebene KI-Werkzeuge einsetzen
- Verantwortlichkeiten und interne Regeln festlegen
- Kunden deutlich informieren, wenn sie mit einem KI-Chatbot kommunizieren
- Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte bei KI-generierten Inhalten prüfen
Nicht jeder mit KI unterstützte Text oder jedes KI-generierte Bild muss automatisch gekennzeichnet werden. Transparenzpflichten gelten vor allem für bestimmte Systeme und Inhalte, beispielsweise KI-Chatbots, Deepfakes oder manipulierte Medien. Der konkrete Anwendungsfall muss jeweils geprüft werden.
KI-generierte Inhalte und Urheberrecht
Auch bei Bildern, Texten, Videos oder Programmcodes aus KI-Systemen sollten Unternehmen nicht automatisch davon ausgehen, dass diese uneingeschränkt verwendet werden dürfen.
Vor der Veröffentlichung sollten insbesondere die Nutzungsbedingungen des Anbieters sowie mögliche Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte geprüft werden. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum – EUIPO – stellt hierzu weiterführende Informationen bereit.
Weiterführende Quellen
- EU-Kommission: Übersicht und Zeitplan zum AI Act
- EU-Kommission: Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz
- EUR-Lex: Vollständiger Gesetzestext des EU AI Act
- EUIPO: Generative KI aus urheberrechtlicher Perspektive
Stand: 27. Juli 2026
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Übersicht und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Die dargestellten Grundfristen entsprechen dem aktuellen Zeitplan der EU-Kommission. Die KI-Kompetenzpflicht gilt bereits seit dem 2. Februar 2025; die behördliche Überwachung beginnt mit der breiteren Anwendbarkeit ab August 2026.
Die EUIPO-Studie ist als weiterführende Quelle sinnvoll, sollte aber nicht als verbindliche Rechtsauskunft verstanden werden. Sie untersucht die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen generativer KI aus Sicht des EU-Urheberrechts.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.