Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der europäische Rahmen zur digitalen Zugänglichkeit beschäftigen viele Unternehmen. Dieser Beitrag ordnet das Thema für Firmenwebseiten grob ein – als Orientierung, nicht als Rechtsberatung.
Worum es geht
Ziel ist, dass digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen besser nutzbar sind. In der Praxis orientieren sich Anforderungen oft an Standards wie WCAG und verwandten europäischen Normen. Ob und wie stark du betroffen bist, hängt von Angebot, Zielgruppe und konkreten Pflichten ab.
Was wir im Projekt tun
Bei crispy web prüfen wir Barrierefreiheit projektbezogen. Sofern erforderlich, setzen wir Maßnahmen nach den Anforderungen des BFSG um – zum Beispiel sinnvolle Überschriften, Tastaturbedienbarkeit, Kontraste und verständliche Formulare. Eine pauschale Aussage „vollständig BFSG-konform“ geben wir nicht.
Vertiefung und Quellen
Einen ausführlicheren Überblick mit Checkpunkten findest du in unserem Beitrag Neue Barrierefreiheits-Gesetze: Websites und Shops unter Zugzwang. Für verbindliche Einschätzungen sind Fachleute oder eine Rechtsberatung der richtige Weg.
Webseite planen
Wenn du eine neue Firmenwebseite planst und Zugänglichkeit mitdenken willst, lohnt ein Blick auf unsere Webseitenleistungen oder eine kurze Anfrage über die Kontaktseite.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 22. April 2026.